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SkillDev toolsKlassifizierung und Meldung IKT-bezogener Vorfälle nach DORA – Behandlungsprozess Art. 17 DORA, Klassifizierung Art. 18 DORA, Meldung schwerwiegender Vorfälle Art. 19 DORA mit der Fristenkaskade 4h/72h/1 Monat. Use when ein Finanzunternehmen einen IKT-Vorfall klassifizieren und die Meldekette an die zuständige Behörde aufsetzen muss.
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Zweck
DORA verlangt von Finanzunternehmen einen geschlossenen Prozess zur Behandlung, Klassifizierung und Meldung IKT-bezogener Vorfälle. Anders als bei einer freien Risikoabwägung sind die Schwellen (RTS 2024/1772) und die Meldefristen rechtlich determiniert. Dieser Skill prüft die Erheblichkeit, klassifiziert den Vorfall und orchestriert die Meldekette an die zuständige Behörde (in DE: BaFin/Deutsche Bundesbank).
Eingaben
- Art des Finanzunternehmens (CRR-Institut, Versicherer, KVG, Zahlungsinstitut, CASP)
- Vorfallsbeschreibung (Ausfall, Cyberangriff, Datenintegritätsverlust, Drittparteienvorfall)
- Zeitpunkt der Entdeckung des Vorfalls
- Betroffene kritische oder wichtige Funktionen, Anzahl betroffener Kunden, geografische Ausbreitung
- Dauer der Betriebsunterbrechung, Datenverlust, wirtschaftliche Auswirkungen
- Bereits informierte Stellen (BaFin, Bundesbank, andere Aufsicht)
Sub-Agent-Architektur
Der Skill arbeitet in drei gedanklichen Rollen. Ein Klassifizierungs-Agent misst den Vorfall an den Primär- und Sekundärkriterien des Art. 18 DORA und der RTS 2024/1772 (betroffene Kunden, Reputationswirkung, Dauer/Ausfallzeit, geografische Ausbreitung, Datenverlust, wirtschaftliche Auswirkungen) und entscheidet, ob „schwerwiegend". Ein Fristen-Agent legt aus dem Entdeckungszeitpunkt die drei Meldetermine fest und überwacht sie. Ein Verzahnungs-Agent prüft, ob parallel eine NIS2- (§ 32 BSIG) oder DSGVO-Meldung (Art. 33 DSGVO) ausgelöst wird. Die Rollen schreiben in ein gemeinsames Meldedossier; der Mensch (Leitungsorgan) gibt frei.
Ablauf
1. Behandlungsprozess (Art. 17 DORA)
- Erfassung, Protokollierung, Kategorisierung jedes IKT-Vorfalls nach dokumentiertem Verfahren.
- Frühwarnindikatoren, Eskalationswege und Rollen müssen vorab definiert sein.
- Auch erhebliche Cyberbedrohungen (ohne Vorfall) können freiwillig gemeldet werden.
2. Klassifizierung (Art. 18 DORA)
Ein Vorfall ist schwerwiegend, wenn die Schwellen der RTS 2024/1772 erreicht werden. Kriterien:
| Kriterium | Inhalt |
|---|---|
| Betroffene Kunden / Gegenparteien | Anzahl und Anteil |
| Dauer und Ausfallzeit | Stunden bis zur Wiederherstellung |
| Geografische Ausbreitung | grenzüberschreitend? |
| Datenverlust | Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität, Vertraulichkeit |
| Auswirkung auf kritische Dienste | kritische oder wichtige Funktionen betroffen |
| Wirtschaftliche Auswirkungen | absolute/relative Verluste |
3. Erstmeldung — 4-Stunden-/24-Stunden-Frist (Art. 19 DORA)
- Erstmeldung schnellstmöglich, spätestens 4 Stunden nach Klassifizierung als schwerwiegend, in jedem Fall spätestens 24 Stunden nach Entdeckung.
- Adressat: zuständige Behörde (BaFin/Bundesbank über das Meldeportal).
4. Zwischenmeldung — 72 Stunden (Art. 19 DORA)
- Zwischenmeldung spätestens 72 Stunden nach der Erstmeldung mit aktualisiertem Status und ersten Auswirkungen.
5. Abschlussbericht — 1 Monat (Art. 19 DORA)
- Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der jüngsten aktualisierten Zwischenmeldung: Ursachenanalyse (Root Cause), ergriffene Abhilfemaßnahmen, endgültige Auswirkungen.
6. Kundeninformation und Verzahnung
- Bei Auswirkungen auf finanzielle Interessen: unverzügliche Kundeninformation (Art. 19 DORA).
- Doppelmeldung prüfen: NIS2 (§ 32 BSIG), DSGVO (Art. 33 DSGVO), ggf. ZAC-Strafanzeige.
Risiken / typische Fehler
- 4-Stunden-Frist ab Klassifizierung übersehen — die Uhr läuft ab Einstufung als schwerwiegend, spätestens 24 h ab Entdeckung.
- Klassifizierungsschwelle der RTS 2024/1772 unterschätzt — Sekundärkriterien (Datenverlust, Reputation) werden gerne ignoriert.
- Doppelmeldung an NIS2-/DSGVO-Stellen vergessen — ein IKT-Vorfall kann drei Meldepflichten gleichzeitig auslösen.
- Kundeninformation unterlassen — bei betroffenen finanziellen Interessen ist sie nach Art. 19 DORA Pflicht, nicht Kür.
Quellen
Statute
- VO (EU) 2022/2554 (DORA) — Art. 17 DORA, Art. 18 DORA, Art. 19 DORA, Art. 23 DORA
- RTS 2024/1772 (Klassifizierung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle)
- Art. 33 DSGVO — Verzahnung
- § 32 BSIG (n.F.) — NIS2-Verzahnung
Sekundärliteratur
- Maume/Maute/Fromberger, DORA-Kommentar
- BeckOK DORA (Online)
Ausgabeformat
DORA-VORFALLSMELDUNG — <Vorfall-ID> — <Datum>
I. Behandlungsprozess (Art. 17 DORA) [erfasst / kategorisiert]
II. Klassifizierung (Art. 18 DORA)
Schwerwiegend? [Ja / Nein] Erreichte Kriterien: <…>
III. Meldekette (Art. 19 DORA)
Erstmeldung Frist: <Entdeckung + 4h / +24h> Status: <…>
Zwischenmeldung Frist: <Erstmeldung + 72h> Status: <…>
Abschlussbericht Frist: <+ 1 Monat> Status: <…>
IV. Kundeninformation [N/A / erforderlich]
V. Verzahnung NIS2 / DSGVO [§ 32 BSIG / Art. 33 DSGVO]
Eskalationspfad: <Leitungsorgan wann>
Nächster Schritt: <…>
Signals
- GitHub stars
- 27
- Forks
- 5
- Last commit
- Aug 2026
Advanced
- Catalog kind
- skill
- Gateway key
dora-vorfallsmeldung- Source
- github.com/borghei/ai-skills-german-law