lohn-arbeitszeit-fragen
SkillAI & modelsFor wage and working time questions: maps out the applicable rule, burden of proof, and counterarguments; output: an assessment with risk and next step.
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What this skill tells your AI
The instructions your AI receives, as published by klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht in arbeitsrecht/skills/lohn-arbeitszeit-fragen/SKILL.md and read by Ahel’s review.
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Standortbezogene Lohn- und Arbeitszeitfragen – ArbZG (Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Aufzeichnungspflichten), MiLoG (Mindestlohn, Aufzeichnungspflicht), EFZG (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), Tarifverträge, Überstunden. Antwort mit der maßgeblichen Norm und Zitat.
/arbeitsrecht:lohn-arbeitszeit-fragen
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
/arbeitsrecht:lohn-arbeitszeit-fragenund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Eingaben
- Konkrete Frage (Freitext)
- Jurisdiktion / Bundesland (falls nicht aus Profil erkennbar)
- Tätigkeit / Branche (für Tarifverträge)
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md→ Standort, Tarifbindung, Arbeitszeitmodelle
Ablauf
1. Jurisdiktion und Tarifbindung klären
Falls aus dem Profil erkennbar: direkt verwenden. Andernfalls fragen. Prüfen:
- Gilt ein Tarifvertrag? (Tariflich abweichende Regelungen bei ArbZG Paragrafen 7, 12 möglich)
- Existiert eine Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeit/Vergütung?
- Branchenspezifische Mindestlöhne (Paragraf 7 AEntG, z.B. Bau, Pflege, Gebäudereinigung, Sicherheit)?
2. ArbZG-Prüfung (Arbeitszeitgesetz)
Gesetzliche Höchstgrenzen (Paragrafen 3–5 ArbZG):
- Täglich max. 8 Stunden (Werktage), verlängerbar auf max. 10 Stunden, wenn Ausgleich in 6 Monaten auf 8 h/Tag im Durchschnitt (Paragraf 3 S. 2 ArbZG)
- Pausen: Bei mehr als 6 bis zu 9 Stunden: 30 Minuten; bei > 9 Stunden: 45 Minuten (Paragraf 4 ArbZG). Aufteilung in Blöcke ≥ 15 Minuten möglich.
- Ruhezeit: Min. 11 Stunden nach Ende der Arbeitszeit (Paragraf 5 ArbZG)
- Wochenarbeitszeit: Keine direkte gesetzliche Begrenzung, aber durch Tageshöchstgrenze × 6 Werktage de facto max. 48–60 h
Sonderregelungen:
- Paragraf 7 ArbZG: Tarifvertragliche Verlängerungen möglich (z.B. auf 12 h täglich bei Bereitschaftsdienst)
- Paragraf 9 ArbZG: Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich verboten; Ausnahmen nach Paragrafen 10–13 ArbZG prüfen. Nach Paragraf 11 Absatz 3 ArbZG Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen, für Arbeit an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag innerhalb von acht Wochen; der Zeitraum schließt den Beschäftigungstag ein.
- Paragraf 18 ArbZG: Nicht anwendbar auf leitende Angestellte i.S.d. Paragraf 5 Abs. 3 BetrVG
Arbeitszeiterfassung:
3. MiLoG (Mindestlohngesetz)
Aktueller Mindestlohn: Paragraf 1 Abs. 2 MiLoG. Werte (Quelle: Bundeskabinett, Mindestlohnanpassungsverordnungen; BMAS):
- 01.01.2024: EUR 12,41 / Stunde
- 01.01.2025: EUR 12,82 / Stunde
- 01.01.2026: EUR 13,90 / Stunde (Fuenfte Mindestlohnanpassungsverordnung)
- 01.01.2027 (vorgesehen): EUR 14,60 / Stunde
Anpassung durch Mindestlohnkommission gem. Paragraf 9 MiLoG; Umsetzung durch Verordnung des BMAS. Vor jedem Schriftsatz oder jeder Beratung aktuellen Wert in bundesregierung.de / bmas.de prüfen.
Hinweis: Die Minijob-Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt; sie betraegt zum 01.01.2026 EUR 603 / Monat (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Baden-Wuerttemberg, Pressemitteilung 22.12.2025).
Wer hat Anspruch? Alle Arbeitnehmer (Paragraf 1 Abs. 1, Paragraf 22 MiLoG), außer:
- Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten (Paragraf 22 Abs. 4 MiLoG)
- Praktikanten nur nach den differenzierten Ausnahmen des Paragrafen 22 Absatz 1 MiLoG: Pflichtpraktikum nach Nummer 1 ohne allgemeine Dreimonatsgrenze; Orientierungspraktikum bis zu drei Monaten nach Nummer 2; ausbildungsbegleitendes Praktikum bis zu drei Monaten nach Nummer 3 nur ohne vorheriges solches Praktikum beim selben Ausbildenden; Nummer 4 gesondert prüfen.
- Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Paragraf 22 Abs. 2 MiLoG)
- Personen in Berufsausbildung (Paragraf 22 Abs. 3 MiLoG – nur BBiG-Mindestvergütung)
Aufzeichnungspflicht nach Paragraf 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten folgenden Kalendertags aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren. Erfasst sind Beschäftigte nach Paragraf 8 Absatz 1 SGB IV oder in den genannten Branchen nach Paragraf 2a SchwarzArbG; Privathaushalts-Minijobs nach Paragraf 8a SGB IV sind ausgenommen. Weitere Verordnungs-Ausnahmen gesondert prüfen; nicht mit der allgemeinen Arbeitszeiterfassung gleichsetzen.
Branchenmindestlöhne (Paragraf 7 AEntG): Abweichend höhere Mindestlöhne in Bau, Elektrohandwerk, Gebäudereinigung, Pflege, Sicherheitsbranche, Fleischwirtschaft u.a.
4. EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Grundregel (Paragraf 3 EFZG):
- Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
- Voraussetzung: Arbeitsverhältnis besteht seit 4 Wochen (Paragraf 3 Abs. 3 EFZG)
- Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit Paragraf 3 Absatz 1 Satz 2 EntgFG prüfen: mindestens sechs Monate davor keine Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit oder zwölf Monate seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge dieser Krankheit. Kein automatischer neuer Sechswochenanspruch allein nach zwölf Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit.
Nachweispflichten:
- Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen; gesetzliche Pflicht nach Paragraf 5 Absatz 1 EntgFG.
- Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist die Bescheinigung spätestens am folgenden Arbeitstag vorzulegen; der Arbeitgeber darf früheren Nachweis verlangen. Bei gesetzlich Versicherten tritt nach Paragraf 5 Absatz 1a grundsätzlich die rechtzeitige ärztliche Feststellung an die Stelle der Vorlagepflicht; Ausnahmen beachten.
- Seit 01.01.2023: elektronische AU-Bescheinigung (eAU) – Arzt übermittelt direkt an Krankenkasse; Arbeitgeber ruft digital ab (Paragraf 5 Abs. 1a EFZG)
Leistungsverweigerungsrecht: Paragraf 7 EntgFG anhand der tatsächlich geschuldeten Vorlage- oder Feststellungspflicht prüfen. Im eAU-Regelfall keine Papierbescheinigung als allgemeine Zahlungsvoraussetzung fordern; fehlendes Verschulden und besondere Übermittlungsfälle gesondert würdigen.
5. Überstunden
Vergütungsgrundlage, Fälligkeit, Ausschlussfrist sowie eine wirksame Vereinbarung über Freizeitausgleich prüfen. Den bestehenden Zahlungsanspruch nicht allein aus Kostengründen durch Freizeit ersetzen.
BAG, Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21, Rn. 15 bis 18 und amtlicher Leitsatz: Geleistete Zeit und arbeitgeberseitige Veranlassung getrennt darlegen. Erfasse Anordnung, Billigung, Duldung oder notwendige Mehrarbeit mit Tagesbelegen. Arbeitszeiterfassung bewirkt keine automatische Beweislastumkehr für die Vergütung.
BAG, Urteil vom 28.04.2026, 5 AZR 96/25, Rn. 19, 24 bis 28 und 53 bis 57: Die einheitliche tarifliche Zuschlagsgrenze von über 40 Wochenstunden im Thüringer Einzelhandel benachteiligte Teilzeitkräfte. Die Schwelle ist im Verhältnis individueller Wochenzeit zur regelmäßigen Vollzeit herabzusetzen. Prüfe Tariftext, Regelarbeitszeit, Zuschlagsgrenze und Leistungszweck; nicht automatisch jede Mehrstunde ab der individuellen Sollzeit bezuschlagen. Bei 19 Stunden Teilzeit, 38 Stunden Vollzeit und einer 40-Stunden-Schwelle ergäbe sich rechnerisch eine Grenze von 20 Stunden. Das Urteil verwies zur weiteren Sachaufklärung zurück; kein allgemeiner Zuschlagsanspruch ohne vertragliche oder tarifliche Grundlage. Quellenstand dieser Anker: 30.09.2026.
6. Antwortformat
Frage des Nutzers beantworten:
- Direkte Antwort in einem Satz (ja/nein/es kommt an auf X)
- Einschlägige Norm mit Zitat
- Abweichungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
- Grenzfall-Kennzeichnung
[prüfen]falls nötig
Quellen und Zitierweise
Zitierstandard: ../references/zitierweise.md. Methodik: ../references/methodik-buergerliches-recht.md.
Wesentliche Quellen:
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Normfassungen und die oben konkret verlinkten amtlichen Entscheidungen verwenden; keine unkontrollierten Literaturfundstellen vorgeben.
Beispiele
Frage: Muss ich Überstunden bezahlen, wenn der Arbeitsvertrag sagt "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten"?
Frage: Wie viele Stunden darf ein Mitarbeiter täglich arbeiten?
Antwort: Regulär max. 8 Stunden täglich (Paragraf 3 S. 1 ArbZG), verlängerbar auf max. 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden (Paragraf 3 S. 2 ArbZG). Durch Tarifvertrag sind weitere Ausnahmen möglich (Paragraf 7 ArbZG), z.B. Bereitschaftsdienst bis 12 h.
Risiken / typische Fehler
- Aktualität des Mindestlohnsatzes - Aktueller Wert: EUR 13,90 ab 01.01.2026 (Fuenfte Mindestlohnanpassungsverordnung); EUR 14,60 ab 01.01.2027 vorgesehen. Vor Ausgabe immer aktuellen Wert in bundesregierung.de / bmas.de prüfen.
- Tarifbindung ignoriert - Branchentarifvertraege können hoehere Mindestloehne oder abweichende Arbeitszeiten vorsehen.
- eAU-Umstellung uebersehen - seit 01.01.2023 laeuft AU-Meldung digital; Arbeitgeber muss dies in HRIS-System abbilden.
- Arbeitszeiterfassungspflicht - BAG, Beschluss vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus Paragraf 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG i.V.m. EuGH C-55/18 "CCOO"). Gesetzgeberische Konkretisierung im ArbZG noch ausstehend, Stand vor Ausgabe prüfen. Quelle: dejure.org-Vernetzung BAG 13.09.2022 - 1 ABR 22/21.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
Signals
- GitHub stars
- 2k
- Forks
- 211
- Last commit
- Sep 2026
Advanced
- Item type
- skill
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- github.com/klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
github.com/klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
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